Im Rahmen der jüngsten Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie und wegen der dadurch neu beschlossenen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung hat der Vorstand der Sektion Bonn beschlossen, die für Ende März 2021 geplante Jahresmitgliederversammlung abzusagen und auf einen bislang noch nicht bekannten Zeitpunkt zu verschieben. Der Vorstrand hat bewusst auf die Möglichkeit einer Abhaltung der Jahresmitgliederversammlung in digitaler Form verzichtet, weil das Vorhandensein der notwendigen technischen Ausstattung nicht bei allen Mitgliedern gegeben ist.
Die Entscheidung zur Verschiebung erfolgt im Einklang mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 Artikel 2.
Zu einem Ersatztermin wird zu gegebenem Zeitpunkt fristgerecht gemäß Satzung eingeladen.
Vorstand der Sektion Bonn